Universität KonstanzExzellenzcluster „Kulturelle Grundlagen von Integration“

Neuerscheinung: Ausländisches Recht in deutschen Zivilverfahren. Von Michael Stürner und Franziska Krauß

21. März 2018

Cover

Eine rechtstatsächliche Untersuchung
Baden-Baden: Nomos 2018
Zitation

Bei grenzüberschreitenden Rechtsfällen ist anhand der Regeln des Internationalen Privatrechts das in der Sache anwendbare Recht zu ermitteln. Das kann nicht selten auch eine ausländische Rechtsordnung sein. Die Ermittlung und Anwendung der Normen dieses ausländischen Rechts gehört mittlerweile zum Alltag deutscher Gerichte. Indessen liegen nur wenige belastbare Erkenntnisse über die rechtspraktischen Probleme vor, die hierbei bestehen. Doch erweist sich gerade die darin liegende, verfahrensrechtliche Dimension des IPR als besonders heikel für dessen praktische Wirksamkeit.
Hier setzt die vorliegende Untersuchung mit einem qualitativ-empirischen Fokus an. Die bestehenden Instrumente zur Ermittlung des ausländischen Rechts erweisen sich teils als defizitär. Vor allem aber fehlt es vielfach an rasch zugänglichen Informationskanälen. Die am Konstanzer Institut für Rechtstatsachenforschung durchgeführte Studie zeigt Lösungsmöglichkeiten aus dogmatischer und praktischer Perspektive auf. (Verlag)

Prof. Dr. Michael Stürner, M. Jur. (Oxford) ist seit 2015 der Direktor des Konstanzer Seminars für Rechtsentwicklung. Als Fellow (Oktober 2016–September 2017) am Kulturwissenschaftlichen Kolleg Konstanz forschte er zum Thema „Globaler Rechtspluralismus und Internationales Privatrecht“.

Franziska Krauß ist seit 2017 Rechtsanwältin bei der Firma honert+partner. Im Rahmen ihrer Dissertation beschäftigte sie sich mit Fragen des Internationalen Privatrechts und des Zivilprozessrechts.

Der Exzellenzcluster „Kulturelle Grundlagen von Integration“ hat das Erscheinen des vorliegenden Bandes gefördert.